Verkehrshaftungsversicherung
Eine Verkehrshaftungsversicherung ist eine wichtige Versicherung für Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter. Sie ist sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben und bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche von Kunden, denn Spediteure und Frachtführer und Lagerhalter sind gesetzlich und vertraglich dazu verpflichtet, Transporte und Lagerungen ordnungsgemäß durchzuführen. Insbesondere im internationalen Güterverkehr gelten strenge Regeln, die es unbedingt zu beachten gilt. Standards wurden beispielsweise mit dem Montrealer Übereinkommen gesetzt, das den Haftungstatbestand im Luftverkehr international vereinheitlicht.
Mit einer Verkehrshaftungsversicherung werden sowohl Güterschäden, also Schäden, die an der transportieren Ware entstanden sind, als auch Vermögensschäden versichert. Solche Vermögensschäden können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Ware zu spät am vereinbarten Ort abgeliefert wurde.
Mit einer Verkehrshaftungsversicherung sind alle Mitarbeiter eines Unternehmens mitversichert. Sollten die Schadensersatzansprüche überzogen oder gar unberechtigt sein, werden sie in der Regel von der Versicherungsgesellschaft abgewehrt. Sind die Ansprüche allerdings berechtigt, so unterstützt die Versicherung das Unternehmen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Entstehen Schäden durch höhere Gewalt, so können Frachtführer dafür nicht haftbar gemacht werden. Darunter fallen alle außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Ereignisse wie etwa Sturm, Erdbeben, Krieg, Unruhen, Geiselnahmen, Verkehrsunfälle oder Streiks.
Abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ist die Übernahme von gerichtlichen oder auch außergerichtlichen Kosten. Auch der Geltungsbereich ist nicht einheitlich geregelt. So gibt es einige Versicherungsgesellschaft, die keinen Versicherungsschutz bei Transporten in die GUS-Staaten übernehmen.