Transportversicherungen für Privatkunden
Transportversicherungen sind nicht allein für Geschäftskunden wichtig. Auch im privaten Bereich kann eine Transportversicherung Schäden abdecken, die durch die Beförderung von Wertgegenständen entstehen.
Zu den bekannten Versicherungen dieser Art gehören sicherlich die Reisegepäckversicherungen. Mit ihnen kann man beinahe alles versichern, was man auf die Reise mitnehmen möchte: Kleidung, Laptops, wichtige Dokumente oder Armbanduhren. Bei einer Reisegepäckversicherung muss man jedoch beachten, dass die Versicherungen nicht zahlen, wenn man seine Wertsachen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt. Ordnungsgemäß heißt in diesem Zusammenhang oft, dass Schmuck beispielsweise im Zimmersafe eines Hotels verstaut werden muss. Auch im Auto sollte man keine Wertgegenstände offen sichtbar lagern. In solchen Fällen kommt eine Versicherungsgesellschaft nicht für den entstandenen Schaden auf, denn dies wird als grobe Fahrlässigkeit interpretiert.
Für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Gold- und Silberwaren, Juwelen, Taschen- und Armbanduhren und Sammler-Münzen können Privatkunden eine Bijouterievalorenversicherung abschließen. Natürlich gilt auch für diese Versicherung, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn der Versicherungsnehmer die Wertgegenstände ordnungsgemäß unterbringt und pflegt.
Umzugsversicherungen sollen Privatkunden vor den Schäden schützen, die an Möbeln oder anderen Umzugsgegenständen entstehen. Hier sollte man beachten, dass die transportierten Gegenstände meist nur mit ihrem Zeitwert versichert sind. Dieser liegt jedoch in der Regel weit unter dem Wiederbeschaffungswert. Ein Versicherungsschutz bei Umzügen, die in Eigenregie durchgeführt werden, besteht nicht.