Importe aus aller Welt
Bei der Einfuhr von Waren aus EU-Ländern, aber auch aus den sogenannten Drittländern ist eine explizite Auszeichnung bzw. Etikettierung unabdingbar. Gemäß der geltenden Einfuhrrichtlinien hat das importierende Unternehmen (bzw. die Privatperson, welche jeweils eine Einfuhr von Gütern aus dem Ausland veranlassen will) die Ware mit genauen Begriffs- und Beschaffenheitsbeschreibungen anzumelden. Einfache Betitelungen (z. B. nur „Schuhe“ oder nur „Telefone“) sind mitnichten ausreichend. Nach der Anlieferung im entsprechenden Bestimmungsort hat der Importeur das Einheitspapier (sprich: die Zollanmeldung) in Verbindung mit der Handelsrechnung, dem Beförderungskostennachweis sowie einem eventuell vorhandenen Präferenznachweis vorzulegen. Erst nach einer expliziten Begutachtung (im Anschluss an die Begleichung der Zollgebühren bzw. der eventuell anfallenden Einfuhrumsatzsteuer) vermag der Besitzer des Importgutes frei darüber zu verfügen.
Statistiken zufolge sind chemische Erzeugnisse im Hinblick auf das jeweilige Gesamtvolumen des Warenwertes bereits seit Jahren Spitzenreiter auf der Skala der am häufigsten importierten Güter. Nicht weit dahinter rangieren natürlich solch wichtige Rohstoffe wie Erdgas oder Erdöl. Wen wundert es, denn entsprechende Vorkommen sind in Deutschland nur in sehr unzureichendem Maße vorhanden. Einer ähnlich großen Beliebtheit erfreut sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auch die Einfuhr von Automobilen, Kraftfahrzeugteilen oder auch Maschinen in unterschiedlichster Form. Weitere Exportschlager sind de facto auch Metalle bzw. die daraus im Ausland gefertigten Produkte. Wider Erwarten folgen auf besagter Skala erst anschließend unverzichtbare Rohstoffe wie beispielsweise Bergbauerzeugnisse oder spezielle Steine, welche hierzulande ebenfalls nicht vorkommen.
Nachrichtentechnik, Büromaschinen oder Einrichtungsgegenstände in jedweder Form sind hingegen Einfuhrgüter, die im Gegensatz zu den vorgenannten chemischen Erzeugnissen nur etwa halb so häufig nach Deutschland importiert werden. Ob bzw. inwieweit bezüglich mancher Produkte und Rohstoffe jeweils gesonderte oder geänderte Einfuhrrichtlinien zu beachten sind, ist zu jeder Zeit auf der Internetpräsenz der BAFA einsehbar.