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Werkverkehrsversicherung

Finden in Unternehmen betriebseigene Fahrzeuge Anwendung, so sollte eine Werkverkehrsversicherung abgeschlossen werden. Neben einer Haftpflicht für Lkws, Kundendienst- oder Lieferfahrzeuge sowie einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist auch eine Werkverkehrsversicherung notwendig. Waren oder Arbeitsmittel, die in firmeneigenen Fahrzeugen transportiert werden, können beispielsweise durch Unfälle, durch Elementarereignisse wie Blitz, Sturm, Hagel oder Überschwemmungen oder durch falsches Be- oder Entladen beschädigt oder vernichtet werden. Aber auch im Falle eines Diebstahls deckt die Versicherung den entstandenen Schaden.

Der Versicherungsschutz umfasst alle Waren, Arbeitsgeräte, die auf dem Betriebsgelände befördert werden – sowohl am Tag als auch in der Nacht. Diese Beförderung darf jedoch nur durch das eigene, hierzu geschulte Personal erfolgen. Wird der Schaden durch Mitarbeiter eines anderen Unternehmens verursacht, zahlt die Werkverkehrsversicherung keinen Cent.

Eingeschlossen in solche Werkverkehrsversicherungen sind mitunter auch Leasingfahrzeuge, Valoren wie Uhren oder Schmuck werden aber häufig nicht von der Versicherung abgedeckt. Ebenso erfolgt für Schäden, die durch Verstöße gegen Zollvorschriften oder durch einen Konstruktions- oder Materialfehler entstanden sind, kaum eine finanzielle Entschädigung.

Werkverkehrsversicherung

Werkverkehrsversicherung ©iStockphoto/shutter_m

Die Höhe der Versicherungssumme ist häufig abhängig vom Fakturenwert oder auch vom gemeinsamen Handelswert der Güter. In der Regel erfolgt eine Festlegung der Höchstversicherungssumme pro Fahrzeug. Ändert sich die Stückzahl der im Betrieb verwendeten Fahrzeuge, werden beispielsweise neue gekauft oder alte aufgrund eines Defektes ausrangiert, so muss dies der Betrieb der Versicherungsgesellschaft umgehend melden.

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