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Reisegepäckversicherungen

Mit einer Reisegepäckversicherung kann man sämtliche Gegenstände, die Teil des persönlichen Reisebedarfs sind, versichern. Dazu zählt Kleidung genauso wie geschäftliche Dokumente, Notebooks und Schmuck.

Doch Reisegepäckversicherungen sind nur bedingt zu empfehlen, da Versicherungsgesellschaften nur selten zahlen. Dies liegt an den strengen Auflagen, die in der Regel mit einer Reisegepäckversicherung verbunden sind. Wer beispielsweise sein Gepäck unbeaufsichtigt am Flugzeugterminal, in der U-Bahn oder am Bahnhof stehen lässt, der erhält im Falle eines Diebstahls kein Geld als Ersatz für das entwendete Eigentum. Denn dies wird von der Versicherungsgesellschaft als grob fahrlässig eingestuft.

Außerdem ist die Versicherungssumme für sehr wertvolle Gegenstände wie eine digitale Spiegelreflexkamera oder eine teure Armbanduhr häufig auf 50 Prozent des Gesamtwertes beschränkt. Gehen Schecks oder gar Kreditkarten verloren, so erhält man von der Versicherungsgesellschaft in der Regel überhaupt kein Geld. Diebstähle in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen lassen sich besser über eine Hausratversicherung absichern. Mitunter kann man auch Hotels oder Transportunternehmen für den Verlust von Koffern oder sonstigen Wertgegenständen verantwortlich machen.

Reisegepäck

Reisegepäck ©iStockphoto/monticelllo

Wird Reisegepäck gestohlen, so muss man dies unverzüglich der Versicherungsgesellschaft melden – allerspätestens direkt nachdem man aus dem Urlaub zurückgekehrt ist. Bei Diebstahl ist zudem auch die Polizei zu benachrichtigen. Hat man einen Wertgegenstand lediglich verloren, so sollte man prüfen, ob im entsprechenden Fundbüro der verschwundene Gegenstand wieder hinterlegt wurde.

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