Güterschutz-Versicherung
Der nationale wie internationale Güterverkehr wäre ohne die Versicherung der beförderten Güter gar nicht denkbar. Denn das finanzielle Risiko, das mit einem Verlust, einer Zerstörung oder auch nur mit der Beschädigung von gelieferter Ware entsteht, kann enorm hoch sein und ein Unternehmen in die Krise, möglicherweise sogar in die Insolvenz führen. Aus diesem Grund verteilt man das Risiko mit einer Warentransportversicherung, einer Verkehrshaftungsversicherung oder einer Werkverkehrsversicherung auf möglichst viele Schultern.
Weit verbreitet ist zum Beispiel die Warentransportversicherung. Sie versichert die transportierten Güter für den Fall, dass es zu einem Unfall kommt oder dass die Güter gestohlen werden. Bedingung ist jedoch, dass sich der Unfall unvorhergesehen und plötzlich ereignete. Für den Diebstahl gilt, dass die Versicherungsgesellschaft nur dann für den entstandenen Schaden aufkommt, wenn das Transportmittel rundum geschlossen und verriegelt wurde. Zudem darf die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden sein. Ausgeschlossen sind von der Warentransportversicherung auch Schäden, die durch das Be- oder Entladen des Fahrzeugs entstehen.
Die Verkehrshaftungsversicherung ist für Spediteure, Lagerhalter und Frachtführer verpflichtend. Sie sichert das Unternehmen inklusive der Mitarbeiter gegen Güterschäden oder Vermögensschäden ab, die beispielsweise durch eine verspätete Lieferung entstehen. Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, werden von einer Verkehrshaftungsversicherung in der Regel nicht abgedeckt.
Für alle Güter in Fahrzeugen, die dem Betrieb gehören und die sich im Betriebsgelände bewegen, bietet sich die Werkverkehrsversicherung an. Für die Fahrzeuge selbst muss eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.